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Allgemeines

Vor dieser Situation hat wohl jeder Angst: Das Telefon klingelt, man geht ran und am anderen Ende der Leitung teilt jemand einem mit, dass einer nahestehenden Person etwas passiert ist.  Schlaganfall. Sturz mit Oberschenkelhalsbruch. Oder ein schlimmer Autounfall. Und die Diagnose lautet: Pflegebedürftig.
 

Wären Sie auf eine solche Situation vorbereitet?

 

Eine solche Situation ist emotional sehr belastend.  Doch nicht immer kommt es so plötzlich. Eine Demenz zum Beispiel  entwickelt sich schleichend, führt am Ende aber oftmals ebenfalls dazu,  dass eine Pflege benötigt wird.

Auf den emotionalen Schock, der eine solche Diagnose mit sich bringt, kann man sich nur schwer vorbereiten. Vieles andere hingegen lässt sich im Vorfeld regeln.

Patientenverfügung:

Mit der Patientenverfügung bekundet man seinen Willen in Bezug auf die medizinische Behandlung und Pflege. Sie ist für Ärzte bindend – allerdings nur, wenn sie sich auf eine bestimmte Notfallsituation bezieht. Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Verwandte oder Vertrauenspersonen eine Entscheidung treffen, die sie vielleicht nicht treffen wollen.

Tipp: Das Bundesjustizministerium bietet in diesem Zusammenhang einen besonderen Service an: Mit Hilfe einzelner Textbausteine kann jeder Bundesbürger seine ganz individuelle Patientenverfügung aufsetzen und ganz konkrete Situationen beschreiben, die ihm wichtig sind.

Vorsorgevollmacht:

Die Vorsorgevollmacht wird oft mit der Patientenverfügung verwechselt und anders herum. Während die Patientenverfügung Dinge im medizinischen Notfall regelt, ermächtigt die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson, sich um bestimmte Lebensbereiche zu kümmern, sobald man es selbst nicht mehr kann.

So darf der Bevollmächtigte beispielsweise in allen Gesundheitsfragen entscheiden. Er könnte festlegen, wann der Betroffene in ein Heim gebracht wird, dürfte den Mietvertrag kündigen und den Haushalt auflösen. Oder er tritt gegenüber Versicherungen und der Krankenkasse als Bevollmächtigter auf, der Auskünfte bekommt und Entscheidungen anstelle des Betroffenen fällt. Allerdings gilt die Vorsorgevollmacht nicht bei Finanzinstituten: Dort muss eine spezielle Vollmacht hinterlegt werden.

Tipp: Das Bundesjustizministerium bietet eine Vorlage zur Vorsorgevollmacht zum Download an.

Kontovollmachten:

Sollen von einem Dritten Dinge bei Banken oder Sparkassen geregelt werden können, so haben die Institute hierfür eigene Vollmachten für Konten, Depots und Schrankfächer. Dies ist nicht nur für Singles im Notfall wichtig. Denn weder Lebenspartner noch Eheleute haben automatisch Zugriff auf Konten, Depots und Schrankfächer.

Hier macht es Sinn, dass Sie sich von Ihrem Berater/Ihrer Beraterin ausführlich informieren lassen, welche Konsequenzen eine solche Vollmacht mit sich bringt und welchen Umfang sie hat. Gegebenenfalls reicht schon eine Verfügungsberechtigung auf dem Girokonto aus.

Finanzielle Absicherung:

Ein Notfall kann schnell ein großes Loch ins Portemonnaie reißen. Krankenhausrechnungen, Medikamente, mobile oder sogar stationäre Pflege in einem Heim – all das kostet. Und oftmals nicht nur einmalig, sondern regelmäßig.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt hier nur einen Teil der Kosten – egal im welchen Pflegegrad man eingestuft wird. Das bedeutet: Erspartes schmilzt ab oder muss ganz verbraucht werden, Vermögensgegenstände bis hin zum Haus können veräußert werden müssen - und reicht das noch nicht aus, haften sogar die Kinder finanziell für ihre Eltern.

Dazu muss es aber nicht kommen. Private Pflegeversicherungen schützen vor solch einem Szenario. Mit einem Pflegetagegeld kann zum Beispiel die Kostenlücke geschlossen werden, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gedeckt wird. Auch der Staat unterstützt Sie bei der privaten Vorsorge mit einem monatlichen Zuschuss bei der „Förderpflege“.

Früh starten, lohnt sich übrigens: Je früher Sie die Versicherung abschließen, umso günstiger ist der Beitrag. Lassen Sie sich am besten bei Ihrer Sparkasse beraten, welche Vorsorgelösung die beste für Sie ist.

Wenn Sie diese Dinge berücksichtigen, umgehen Sie viele Probleme, die ein wie oben geschilderter Notfall mit sich bringen kann. Doch gerade das Thema „Pflege“ umfasst noch viele weitere Aspekte. Lesen Sie hierzu gerne auch unser immer noch aktuelles Treffpunkt-Sonderheft „Pflege und Pflegeversicherung – Für alle Fälle gut vorgesorgt“.

 

Unser Tipp für Sie:

Lassen Sie sich jetzt zum Thema Vorsorge beraten.

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