Börsen und Märkte
Lesen Sie die wöchentliche Kolumne von Dr. Ulrich Kater, Chefvolkswirt der DekaBank – mit seiner Einschätzung zu aktuellen Themen aus der Finanzwelt.
Liebe Kundinnen und Kunden,
haben Sie Post von uns zu den aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse erhalten? Dann sehen Sie sich bitte das Schreiben genau an. Gerne erklären wir Ihnen, was es damit auf sich hat.
Warum wir Sie aktuell anschreiben.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 hat für Unsicherheit in Bezug auf unsere Kundenbeziehung gesorgt. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, müssen die Ihnen in der Vergangenheit über den AGB-Änderungsmechanismus mitgeteilten Bedingungen neu mit Ihnen vereinbart werden. Dazu ist Ihre aktive Zustimmung notwendig. Außerdem müssen wir Ihnen unsere AGB aushändigen, in bestimmten Fällen auch in Papierform.
Bereits vor einigen Wochen haben wir unsere Kundinnen und Kunden angeschrieben sowie über das Online-Banking und die Sparkassen-App gebeten, den aktualisierten AGB zuzustimmen. Viele haben damals schon diese bequeme, effiziente und einfache Form genutzt. Gehören Sie dazu? Dann danken wir Ihnen an dieser Stelle dafür.
Vielleicht aber haben Sie das Schreiben oder die digitalen Hinweise einfach übersehen?
Aus diesem Grund schreiben wir Sie aktuell erneut per Brief an und senden Ihnen die aktualisierten AGB in Druckform zu. Denn Sie sind uns als Kundin bzw. Kunde wichtig. Bitte prüfen Sie die aktualisierten AGB und übermitteln uns Ihre Zustimmung – per Antwortformular "Zustimmung", über das Digitale BeratungsCenter sowie an unseren Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals. Oder gerne auch direkt hier online:
www.sparkasse-dueren.de/zustimmen
Für Sie ist dieser Prozess sehr einfach, im angesprochenen Anschreiben sowie im Online-Banking ist Schritt für Schritt erklärt, wie Sie uns die Zustimmung zu den aktualisierten AGB geben können.
Darum ist Ihre Zustimmung gefragt.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter Änderungsechanismus).
Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch ein Urteil des BGH für unwirksam erklärt worden. Es ist jetzt also davon auszugehen, dass zurückliegende Änderungen in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam sind, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die bewährte Geschäftsbeziehung mit Ihnen wie gewohnt weiter fortführen können.
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